Zwangsläufigkeit
Die sog. Zwangsläufigkeit ist ein Begriff aus der Sicherheitstechnik, speziell Gefahrenmeldeanlagen. Einfach gesagt handelt es sich um die Vorgabe, Falschalarme auf ein Minimum zu begrenzen. Die zwei wesentlichen Schritte, um dies zu erreichen, sind in KentixONE wie folgt eingesetzt:
- Alarmgruppen, die scharfgeschaltet wurden, können nicht von Personen betreten werden, die keine Berechtigung zum Unscharfschalten der Alarmgruppe haben. So wird verhindert, dass Fehlalarme durch eine vergessene Unscharfschaltung ausgelöst werden.
tipp
Um eine Alarmgruppe über Buchungen an einem DoorLock schalten zu können, muss dieses entsprechend konfiguriert sein und die Benutzer benötigen die entsprechenden Berechtigungen. Siehe Schalten von Alarmgruppen über DoorLocks.
- Alarmgruppen dürfen nur scharfgeschaltet werden, wenn keiner der untergeordneten Geräte und Sensoren einen anstehenden Alarm meldet. Dies verhindert, dass eine Alarmgruppe direkt nach der Scharfschaltung einen Alarm erkennt und diesen entsprechend signalisiert.